Das Wichtigste ist die rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema Starkregen- und Hochwasservorsorge.
Informieren Sie sich beim Deutschen Wetterdienst (DWD), sowie bei Ihrem regionalen Wettervorhersagedienst rechtzeitig über mögliche Wetterlagen.
Mit dem Hochwasser-Check der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) können Sie ermitteln, welche Schäden in der Vergangenheit in der Umgebung des Gebäudes entstanden sind.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Hochwasserschutzfibel herausgegeben.
Hochwassergefahrenkarten zeigen auf den ersten Blick die Überflutungsbereiche der Bäche und Flüsse, von denen eine potentielle Gefahr ausgeht. Diese Informationen sind für Hausbesitzer*innen nützlich, damit sie eine grundsätzliche Gefährdung ihres Standorts realistisch einschätzen können.
Bildquelle: www.hochwasserkarten.nrw.de
Hochwassergefahrenkarten Deutschlands des BfG
Die Karten wurden für drei verschiedene Szenarien erstellt, zwischen denen in der Kartenansicht interaktiv gewechselt werden kann:
Häufiges Hochwasser (HQhäufig): Ein HQhäufig bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 5 bis 20 Jahren erreicht oder überschritten wird.
100-jährliches Hochwasser (HQ100): Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird.
Extremhochwasser (HQextrem): Ein HQextrem bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der ca. der 1,5-fachen Abflussmenge eines HQ100 entspricht.
Dabei ist zu beachten, dass die Hochwasserszenarien auf statistischen Mittelwerten beruhen. Somit kann ein 100-jährliches Hochwasser auch mehrmals in hundert Jahren auftreten kann. Aus diesem Grund ist auch das Extremhochwasser nicht als obere Grenze des Hochwasserabflusses anzusehen. Auch dieses Szenario kann jederzeit überschritten werden.
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, entlang der Gewässer Überschwemmungsgebiete gesetzlich auszuweisen. Grundlage bilden die Überflutungsflächen eines Hochwassers, das statistisch alle 100 Jahre auftritt. Für diese Gebiete gelten rechtliche Einschränkungen bzw. besondere Schutzvorschriften und dienen u.a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. Informationen darüber, ob Ihr Gebäude im Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie im Internet sowie bei den Kreisverwaltungen und Kommunen.